24.10.2017
Zum 1. Januar 2017 haben Bund, Länder und Kirchen gemeinsam die Stiftung Anerkennung und Hilfe errichtet. Mit dieser Stiftung wurde ein Hilfesystem für Menschen geschaffen, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 (BRD) bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren, dort Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden. Die Stiftung hat sich die öffentliche Anerkennung dieses Leids und Unrechts und die wissenschaftliche Aufarbeitung der damaligen Geschehnisse zur Aufgabe gemacht. Zugleich möchte sie das von den Betroffenen erlittene Leid und erlebte Unrecht individuell anerkennen. Dies soll in Beratungsgesprächen mit fachkundigem Personal und bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Gewährung finanzieller Leistungen geschehen. Wer zu dem eingangs genannten Personenkreis gehört, kann aus der Stiftung eine Geldpauschale in Höhe von 9.000 EUR erhalten. Hat jemand zwischen Vollendung des 14. und 18. Lebensjahres während des Aufenthalts in der Einrichtung sozialversicherungspflichtig gearbeitet, ohne dass hierfür Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden, kann ihm eine Rentenersatzleistung von einmalig 3.000 EUR ausgezahlt werden. Bei mehr als zwei Jahren Arbeit erhöht sich diese auf 5.000 EUR. Bis zum 31. Dezember 2019 ist eine Anmeldung für diese Leistungen in den Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung möglich. Betroffene mit Wohnsitz in Thüringen können sich an folgende Adresse wenden: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt Tel.: 0361 / 573811-260 Fax: 0361 / 573811-820 E-Mail: StiftungAH@tmasgff.thueringen.de Telefonsprechzeiten: Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Derzeit ist die Anlauf- und Beratungsstelle in Thüringen mit drei Beratern besetzt. Für Fragen stehen die Berater gern zur Verfügung. Sie können auch Informationsmaterial (Broschüren, Flyer, Plakate) bestellen. Bei Bedarf bieten wird die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle persönlich vor Ort gern auch vor Ort vorgestellt. .
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