Das System Werkstatt, mit seinen Ressourcen und seinen strukturellen und konzeptionellen Grenzen, wird sich weiterentwickeln müssen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz haben entsprechende veränderte Rahmenbedingungen gesetzt.
Die Weiterentwicklung des Systems Werkstatt zum Sozialunternehmen im Sozialraum steht im Mittelpunkt der Veranstaltungsreihe.
Modul 1: Management für kundenorientierte Teilhabe im Sozialraum
Termin: 15.01.2025 (8:30-15:30 Uhr)
Werkstätten für Menschen mit Behinderung stehen vor großen Herausforderungen: Das BTHG und veränderte Kundeninteressen erfordern neue und andere Angebote der Teilhabe im Sozialraum. Das Sozialunternehmen wird sich zum Teil neu erfinden müssen.
Eine mögliche Veränderung ist, ein Management zur Teilhabeberatung einzuführen.
Jeder neue Kunde erhält hier eine persönliche Zukunftsplanung und eine Teilhabebegleitung.
In den ersten Jahren im Sozialunternehmen findet eine individuelle und persönliche Teilhabebegleitung und -beratung statt, in der die Bereiche des Sozialunternehmens und des Sozialraums – Arbeit, Wohnen und Freizeitgestaltung - kundenorientiert vorgestellt und erlebbar werden.
Das Wunsch- und Wahlrecht, als Anspruch, steht im Fokus der Neuorientierung, so dass aus der WfbM das Sozialunternehmen der Zukunft wird.
Inhalte:
Modul 2: Sozialunternehmen Werkstatt: Kundenakquise und Imagebildung
Termin: 23.01.2025 (8:30-12:30 Uhr)
Das BTHG lässt das Sozialunternehmen Werkstatt zum Dienstleister werden, der mit anderen Dienstleistern in Konkurrenz steht und sich auf dem Markt behaupten muss.
Diese neue bzw. andere Struktur gilt es kundenorientiert zu betrachten und notwendige Prozesse zum Teil neu zu gestalten, um attraktiv für die Kunden zu bleiben.
Inhalte:
Modul 3: Sozialunternehmen Werkstatt – Sozialraumorientierung
Termin: 24.01.2025 (8:30-12:30 Uhr)
Das BTHG und veränderte Kundeninteressen, insbesondere die der Leistungsträger, erfordern neue und andere Angebote der Teilhabe im Sozialraum. Das Sozialunternehmen wird zum „Problemlöser“ für Teilhabe im Sozialraum.
Inhalte:
Modul 4: Sozialunternehmen Werkstatt – Ort der Bildung und Ausbildung
Termin: 10.02.2025 (8:30-12:30 Uhr)
Die Qualität der Werkstätten wird nur über deutlich stärkere Qualifizierungsangebote für die Teilnehmer des BBB und des Arbeitsbereiches herzustellen sein.
Das BTHG, hier insbesondere der § 61a „Budget für Ausbildung“ und veränderte Kundeninteressen erfordern neue und andere Angebote der Teilhabe im Sozialraum.
Die zukünftigen Sozialunternehmen werden neue Aufgabenfelder entwickeln müssen, wie z.B. anerkannte berufliche Qualifizierungen und Ausbildungen.
Als Ort der beruflichen Bildung, Qualifizierung und Ausbildung ist dieses ein neues Angebot im Sozialraum.
Die Übergänge aus dem System der Eingliederungshilfe auf den allgemeinen Arbeitsmarkt werden sich nur durch entsprechende Qualifizierungs- und Ausbildungsangebote realisieren lassen.
Inhalte:
Modul 5: Sozialunternehmen Werkstatt – Öffnung und Übergänge
Termin: 11.02.2025 (8:30-15:30 Uhr)
Die Öffnung und die Möglichkeit „Übergänge“ in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gestalten, wird zu einem der zentralen Themen des Sozialunternehmens Werkstatt.
Das BTHG wird zum Instrument und auch zur Forderung nach deutlich mehr „Übergängen“ aus dem System Werkstatt in den Sozialraum.
Teilhabe wird zum zentralen Begriff des Sozialunternehmens. Das Wunsch- und Wahlrecht ist eine berechtigte Forderung und somit auch Anforderung für Leistungserbringer.
Inhalte:
Zielgruppe:
Geschäftsführer und Führungskräfte in Einrichtungen der beruflichen Teilhabe
Referent:
Gerd Hoßbach
Dipl.-Pädagoge, Supervisor, QM-Manager, Geschäftsführender Vorstand (a.D.)
Ort:
online
Seminargebühr:
390 Euro
Anmeldeschluss:
18.12.2024
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