Aquarell- und Acrylmalerei, Collagen und Drucke. Kreative Werke von besonderen Künstlerinnen und Künstlern verspricht die Ausstellung des Lebenshilfe-Werk Weimar/Apolda e.V. in der Stadtbücherei. Herzlich lädt Martina Heller, Leiterin des Kunstateliers, zur Eröffnungsveranstaltung ein. Seit 1997 besteht für Menschen mit geistigen, körperlichen und psychischen Behinderungen die Möglichkeit, sich im Kunstatelier der Werkstatt in Tröbsdorf individuell künstlerisch zu entfalten. Hier können zahlreiche künstlerische Techniken erlernt und die eigene Kreativität und Kunstfertigkeit vertieft werden. Es entstehen Werke, die Einblicke in das Seelenleben und die Erfahrungswelten der Gestaltenden geben. Ihre Bilder präsentieren die Künstler und Künstlerinnen des Ateliers noch bis zum 29. September in der besonderen Atmosphäre des Gewölbekellers der Stadtbibliothek Weimar. Die Ausstellung wird am 20.07.2018 um 17:00 Uhr im Gewölbekeller der Stadtbücherei eröffnet.
Der Bundesvorstand der Lebenshilfe e.V. ist entsetzt über die KLeine Anfrage der AfD-Fraktion zu schwerbehinderten Menschen in Deutschland. Die Erklärung des Bundesvorstandes finden Sie nachfolgend.
Zum 5. Mal lobt der Lebenshilfe Landesverband Thüringen den Unternehmenspreis AKZEPTANZ aus. Die Thüringer Ministerin für Arbeit und Soziales, Heike Werner, und die Partner gaben heute den Startschuss in Weimar. Mit dem Preis AKZEPTANZ 2018 werden Unternehmen ausgezeichnet, die in Eigenregie, in Kooperation mit Lebenshilfen oder anderen Organisationen Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an Arbeit ermöglichen. Gefördert wird der Preis von der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen mit 3.000 Euro. Partner sind die Thüringer Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und der Thüringer Bauernverband. Bewerbungsschluss ist der 15.09.2018. Im November findet die Preisverleihung in Erfurt statt.
Am 30.01.2018 führten die Mitglieder des Lebenshilfe-Rats Thüringen, Constanze Borchert, Vera Velske und Alexander Eisenack, ein Gespräch mit Sozialministerin Heike Werner zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Thüringen. Sie wurden unterstützt und begleitet von Dr. Gisela Schröter und Landesvorstandsmitglied Dirk Wessely. Die Selbstvertreter/innen bekundeten ihr Interesse als Experten in eigener Sache bei den Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag sowie in der Arbeitsgruppe zur kritischen Begleitung der Umsetzung des BTHG mitzuwirken. Von 2018 bis 2020 werden sämtliche Regelungen des Landesrahmenvertrages zur Eingliederungshilfe im Bereich Arbeit/Beschäftigung sowie Wohnen und Freizeit auf den Prüfstand gestellt und die hier beschriebenen Leistungen neu verhandelt. In den bevorstehenden Veränderungsprozessen ist es für die Selbstvertreter/innen vor allem wichtig, dass sich die Lage der Menschen mit Behinderung in den Wohnstätten und in anderen Wohnformen nicht verschlechtert und ihre Wünsche und Bedürfnisse ernst genommen werden. Des Weiteren betonten sie, dass für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf viel mehr gute Wohnangebote benötigt werden, wo zugleich die notwendige Eingliederungshilfe und die notwendige Pflege selbstverständlich in Anspruch genommen werden kann. Aufgrund eigener Erfahrungen in den Werkstätten für behinderte Menschen wiesen die Selbstvertreter/innen darauf hin, dass immer mehr ältere Beschäftigte, die in Altersrente gehen oder kurz vor dem Renteneintritt stehen, im Anschluss an die WfbM keine Angebote zur Gestaltung ihres Alltags und ihrer Freizeit finden. Viele von ihnen fürchten ohne jede Beschäftigung allein zu Hause in ein „tiefes Loch zu fallen“. Die Sozialministerin Heike Werner bedankte sich für die Anregungen und versprach sie in den Diskussionsprozess aufzunehmen.
Die Lebenshilfe Rheinland-Pfalz hat ein Zentrum für Leichte Sprache. Dort gibt es jetzt ein neues Info-Heft. Das Info-Heft heißt: Bewegen macht Spaß. Sport leicht gemacht. Im Info-Heft steht etwas über gesunden Sport. Und es gibt Übungen zum Mitmachen. Sie können das Info-Heft bei der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz bestellen. Das Info-Heft kostet 2 Euro und Versand-Kosten.
Am 7.12.2017 traf sich der Lebenshilfe-Rat gemeinsam mit dem Paritätischen Thüringen in Erfurt und verständigte sich darüber, bei welchen Inhalten der Eingliederungshilfe des Landesrahmenvertrages die Mitwirkung des Lebenshilfe-Rates als Selbstvertretungsgremium von Menschen mit Behinderung besonders wichtig ist und wie dies verwirklicht werden kann. Ab 2018 bis 2020 werden sämtliche Regelungen des Landesrahmenvertrages zur Eingliederungshilfe auf den Prüfstand gestellt und die hier beschriebenen Leistungen neu verhandelt – so bestimmt es das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Auch die Beteiligung von Menschen mit Behinderung durch ihre Interessenvertretungen als Experten in eigner Sache wird durch das BTHG gefordert, sowohl bei den Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag als auch bei der Umsetzung der grundsätzlichen Veränderungen im Sinne einer kritischen Begleitung. Dabei steht z.B. die Neuorganisation und Finanzierung des Wohnens in den Wohnstätten auf der Tagesordnung, indem die pädagogischen Fachleistungen von den Existenz sichernden Leistungen getrennt werden. Des Weiteren treten im Prozess des Umbaus der Wohnstätten und der Gestaltung von Wohnangeboten viele Fragen bei den Menschen mit Behinderung auf, die direkt in die Verhandlungen auf Landesebene eingebracht und beantwortet werden müssen. Im Mittelpunkt steht die Durchsetzung des Wunsch- und Wahlrechts der Menschen mit Behinderung hinsichtlich der Entscheidung, wie und mit wem sie wohnen wollen und wie sie unabhängig vom Ort des Wohnens sowohl ihre Ansprüche auf Eingliederungshilfe als auch auf Pflege realisieren können. Schließlich wurde von den Selbstvertretern betont, dass die Mitwirkung bei Verträgen und Gesprächen auf Landesebene nur gelingen kann, wenn die notwendige Assistenz und Unterstützung bereit gestellt wird, z.B. die Gesprächsführung in Leichter Sprache und die Bereitstellung entsprechender Materialien.
Zum 1. Januar 2017 haben Bund, Länder und Kirchen gemeinsam die Stiftung Anerkennung und Hilfe errichtet. Mit dieser Stiftung wurde ein Hilfesystem für Menschen geschaffen, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 (BRD) bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren, dort Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden. Die Stiftung hat sich die öffentliche Anerkennung dieses Leids und Unrechts und die wissenschaftliche Aufarbeitung der damaligen Geschehnisse zur Aufgabe gemacht. Zugleich möchte sie das von den Betroffenen erlittene Leid und erlebte Unrecht individuell anerkennen. Dies soll in Beratungsgesprächen mit fachkundigem Personal und bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Gewährung finanzieller Leistungen geschehen. Wer zu dem eingangs genannten Personenkreis gehört, kann aus der Stiftung eine Geldpauschale in Höhe von 9.000 EUR erhalten. Hat jemand zwischen Vollendung des 14. und 18. Lebensjahres während des Aufenthalts in der Einrichtung sozialversicherungspflichtig gearbeitet, ohne dass hierfür Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden, kann ihm eine Rentenersatzleistung von einmalig 3.000 EUR ausgezahlt werden. Bei mehr als zwei Jahren Arbeit erhöht sich diese auf 5.000 EUR. Bis zum 31. Dezember 2019 ist eine Anmeldung für diese Leistungen in den Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung möglich. Betroffene mit Wohnsitz in Thüringen können sich an folgende Adresse wenden: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt Tel.: 0361 / 573811-260 Fax: 0361 / 573811-820 E-Mail: StiftungAH@tmasgff.thueringen.de Telefonsprechzeiten: Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Derzeit ist die Anlauf- und Beratungsstelle in Thüringen mit drei Beratern besetzt. Für Fragen stehen die Berater gern zur Verfügung. Sie können auch Informationsmaterial (Broschüren, Flyer, Plakate) bestellen. Bei Bedarf bieten wird die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle persönlich vor Ort gern auch vor Ort vorgestellt. .
27.09.2017 Erfurt. Etwa 600 Menschen haben sich am 23. September 2017 auf den Weg ins Theater Erfurt gemacht, um Teil des 17. Großen Benefizkonzertes zu werden. Denn das MDR-Sinfonieorchester und der MDR-Rundfunkchor musizierten Mendelssohns Lobgesang op. 52 zugunsten der Lebenshilfe Erfurt. Alle Eintrittsgelder wurden für das Eltern-Kind-Wohnen gespendet, um Elternschaft mit geistiger Behinderung zu fördern. Uwe Kintscher, der Vorstandsvorsitzende der Lebenshilfe Erfurt eröffnete das Konzert mit einer Begrüßungsrede und großer Dankbarkeit, für die zahlreich erschienenen Gäste. Birgit Diezel (CDU) kam sogar in einer Doppelfunktion, als Vorsitzende des Landesverbandes der Lebenshilfe Thüringen und als Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrates, zum Benefizkonzert und betonte in ihrer Rede, wie wertvoll die Arbeit der Lebenshilfe ist. Denn dank jahrelanger Bemühungen gelingt es immer besser, Elternschaft mit Behinderungen von den gesellschaftlichen Tabus zu befreien. Der Bundesvorstand der Lebenshilfe, Rolf Flathmann, war von Berlin angereist und bedankte sich für die außerordentlich gute Zusammenarbeit zwischen MDR und Lebenshilfe, die durch das Projekt „Lebenshilfe durch Musik“ nun bereits seit 20 Jahren anhält. Frau Günther vom MDR-Sinfonieorchester überreichte anschließend den Spendenscheck mit einer Gesamtsumme vom 10.850,00 €. Eine stolze Summe! Dann hüllte sich das Publikum in Schweigen und der erste Ton des MDR-Sinfonieorchesters erklang. Es folgte ein mitreißender und hymnischer Lobgesang, der durch eine große Lebendigkeit und rhythmische Präzision geprägt war. Der begnadete Dirigent Risto Joost und die herausragenden Stimmen der Sopranistinnen Ilse Eerens und Esther Dierkes und des Tenors Maximilian Schmitt, verhalfen dem Abend zu absoluter Perfektion. Von dieser besonderen, in Faszination gehüllten Atmosphäre, werden wir noch lange zehren! Im Anschluss an das Benefizkonzert trafen sich engagierte Interessenten zum get-together im Restaurant 1894 im Theater Erfurt, um einen intensiveren Kontakt mit der Lebenshilfe Erfurt Stiftung zu knüpfen. Dank des eleganten Ambientes des Restaurants und dem exquisiten Flying Fingerfood, wurde auch das Get-together zu einem echten Erlebnis! Das 17. Große Benefizkonzert im Theater Erfurt war ein voller Erfolg! Wir danken allen Gästen, Mitwirkenden, Organisatoren und unseren Sponsoren: Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen, NT Neue Technologie AG, Sachsen IdealTours GmbH und Kohlhardt Möbel- & Instrumententransport GmbH. Weitere Informationen und Bilder finden Sie unter der Rubrik "Informationen".
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